Schulbus Zwittnig – Ihr Partner für zuverlässige Beförderung
Die Sicherheit Ihrer Kinder ist Ihnen das Wichtigste? Uns auch. Schulbus Zwittnig ist spezialisiert auf die Beförderung von SchülerInnen mit Behinderung und besonderen Bedürfnissen. Seit Jahrzehnten bringen wir unsere KundInnen sicher und pünktlich in Schulen, aber auch Tageswerkstätten, Kindergärten oder zu Therapien. Unseren routinierten FahrerInnen liegt das Wohl Ihrer Kinder am Herzen. In enger Abstimmung zwischen Eltern, BetreuerInnen, Disposition und FahrerInnen stellen wir sicher, dass Ihr Kind zuverlässig dem Alltag nachkommen kann. Habe Sie Fragen zu unsere Schülerbeförderung? Gerne beantworten wir Ihnen die aus unserer Erfahrung häufigsten Fragen. Gerne können Sie uns auch direkt unter dem Kontaktformular erreichen.
LEISTUNGEN
Beförderung von Menschen mit Behinderung und besonderen Bedürfnissen
Schulbusfahrten für Kinder und Jugendliche
Shuttle zur Tagesbetreuung / Tageswerkstatt
Fahrten zu Kindergärten
Therapiefahrten
100% Barrierefreiheit
Sie möchten mehr wissen oder eine Fahrt buchen? Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Tel: 0676/91 81 597 Mail: info@schulbus-zwittnig.at
SICHERHEIT
Die Sicherheit unserer Fahrgäste und KundInnen ist für uns das Allerwichtigste. Mit unseren geschulten FahrerInnen und speziell ausgestatteten, modernsten Fahrzeugen bringen wir Sie immer sicher ans Ziel.
Damit unsere KundInnen bei uns gut und sicher aufgehoben sind, bieten wir unseren LenkerInnen umfassende Sicherheitsschulungen, regelmäßige Erste-Hilfe-Kurse und Fahrsicherheitstrainings an. Außerdem haben alle unsere FahrerInnen zusätzlich zum regulären Führerschein auch einen behördlichen Schülertransportausweis.
Alle Fahrzeuge werden regelmäßig professionell gewartet und überprüft. Um die höchste Sicherheit bei allen Fahrten zu garantieren, werden nur streng geprüfte Rückhaltesysteme eingebaut.
TEAM
Schröder Julian
Hubmann Michael
Hordoan Iulian
Stodola Manfred
Jovanovic Nenad
Jankov Miroljub
FOTO FOLGT!
Almualem Yaman
Berdnik Rudolf
Winkler Stefan
Zelott Klaus
Tamas Mark
Dragan Iasmina
Koltai Helmut
Marginean Mihaela
Schweizer Günter
Leitner Daniela
KONTAKT
Sie möchten eine Fahrt buchen oder mehr Infos zu unseren Leistungen? Wir helfen gerne weiter.
So erreichen Sie uns:
Tel: 0676/91 81 597
Kontaktformular
FAQ
Was macht Schulbus Zwittnig?
Wir haben uns besonders auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung eingestellt und fahren mit einem regelmäßigen Fahrplan zu Schulen, aber auch Kindergärten, Tageseinrichtungen oder Therapiestandorten.
Wie kann ich bei Zwittnig mitfahren?
Melden Sie sich bitte mindestens eine Woche im Voraus mit Name, Start-/Zieladresse, Uhrzeiten und zusätzlichen Bedürfnissen (z.B. Rollstuhl, Kindersitz). Am einfachsten geht das per Telefon, Mail, oder Kontaktformular.
Tel: 0676/91 81 597
Mail: info@schulbus-zwittnig.at
Hinweis: Bitte senden Sie uns vor der Fahrt den Kostenübernahmebescheid des zuständigen Sozialreferats (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat).
Das Schuljahr geht bald los, welche Unterlagen muss ich abgeben?
Für die Anmeldung zu einem Schulbus brauchen wir einen Kostenübernahmebescheid des Sozialreferats, eine ausgefüllte Erklärung Beih89 für Schülerfreifahrten (https://formulare.bmf.gv.at/service/formulare/inter-Steuern/pdfs/9999/Beih89.pdf) und einen Selbstbehalt von € 19,60.
Dieser Beitrag ist für die Schülerbeförderung gesetzlich vorgeschrieben und wird einmal im Schuljahr an das Bundesministerium Finanzen bezahlt.
Wo beantrage ich einen Kostenübernahmebescheid?
Bei dem zuständigen Sozialreferat. Das ist entweder die Bezirkshauptmannschaft (außerhalb von Graz) oder das Magistrat (innerhalb von Graz).
Hier finden Sie die Kontaktdaten, zum Beispiel:
Graz: https://www.graz.at/cms/beitrag/10025713/7761766/Referat_fuer_Behindertenhilfe.html
Graz-Umgebung: https://www.bh-grazumgebung.steiermark.at/cms/ziel/58169437/DE/#tb4
Mein Kind sitzt im Rollstuhl. Welchen Rollstuhl brauche ich für den Transport?
Der Rollstuhl muss eine Kopfstütze haben und nach der ISO 7176-19 zur Anwendung als Sitz in Motorfahrzeugen zugelassen sein.
Hinweis: Rollstühle ohne Kopfstützen können wir nicht transportieren.
Ist die Beförderung im Rollstuhl sicher?
Ja, denn Sicherheit ist für uns das Wichtigste. Der korrekte und fachgerechte Einbau der Rückhaltevorrichtung ist bei jedem Fahrzeug durch die Landesprüfstelle geprüft und bestätigt. Die von uns verwendeten Rollstuhlsicherungssysteme (über)erfüllen selbstverständlich die Anforderungen der ISO 10542 und der DIN 75078.
Wann soll ich mich bei Änderungen (Urlaub, Umzug, Krankheit, Einrichtungswechsel) melden?
Am besten sobald Sie es wissen. Wenn sich die Adresse geändert hat, sagen Sie es uns bitte mindestens eine Woche im Voraus, damit wir die Fahrten neu planen können.
Wen soll ich bei Änderungen informieren?
Informieren Sie entweder unser Büro oder Ihrer/n FahrerIn. Wir geben die Informationen gerne weiter.
Fährt Zwittnig auch in den Schulferien?
Ja, wir fahren auch Schüler in die Sommerbetreuung. Bitte melden Sie Ihr Kind so früh wie möglich an, damit wir das einplanen können. Außerdem haben Sie so genug Zeit, wenn nötig die Formulare für das Sozialreferat auszufüllen.
Macht Zwittnig auch Therapiefahrten?
Ja.
Ich möchte FahrerIn bei Zwittnig werden. Was muss ich machen?
Melden Sie sich einfach bei uns und wir vereinbaren einen Termin für ein Kennenlernen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur mit gültigem Schülertransportausweis bei Zwittnig fahren können. Wir haben ein ausgiebiges Schulungskonzept, in dem Sie in den ersten Wochen alles Wichtige lernen, sodass Sie sich gleich bei uns wohlfühlen und die Kunden gerne bei Ihnen mitfahren.
Mehr Infos zu den offenen Stellen finden Sie auf → Siehe hier
Jobs
Zwittnig als Arbeitgeber
Als LenkerIn bei Zwittnig werden Sie zu einem wichtigen Teil im Leben Ihrer KundInnen, denn LenkerInnen begleiten sie oft über viele Jahre und durch viele Stationen im Leben. Oft sind unsere LenkerInnen engste Vertrauenspersonen und es entstehen langfristige, persönliche Kundenbeziehungen. Die hohe Eigenverantwortung mit „Ihren“ KundInnen und das kollegiale Verhältnis mit den ArbeitskollegInnen definieren Ihren Arbeitsalltag. Mit der Verantwortung für Sicherheit und das zwischenmenschliche Miteinander ist es auch selbstverständlich, dass wir seit Jahren deutlich über dem jeweils gültigen Kollektivvertrag liegen.
Ihre Aufgaben:
Sie fahren unsere KundInnen in der Früh und am Nachmittag von zu Hause in die entsprechenden Tageseinrichtungen und zurück. Sie schließen langfristige Bekanntschaften mit den KundInnen, Eltern, Erwachsenenvertretern und BetreuerInnen in den Einrichtungen und Sie helfen, Kundenzufriedenheit und Zuverlässigkeit unseres Unternehmens langfristig sicherzustellen.
- Abholung am Wohnort und Transport in die entsprechende Tageseinrichtung
- Aktive Koordination mit Eltern, ErwachsenenvertreterInnen und BetreuerInnen
- Lenken von Kleinbussen (Mercedes Vito oder Sprinter)
- Freundlicher Umgang mit KundInnen, Angehörigen und BetreuerInnen
- Hilfestellung beim Ein- und Aussteigen – direkte Übergabe an BetreuerInnen
- Aufbau von langfristigem Vertrauensverhältnis mit unseren KundInnen
Ihr Anforderungsprofil:
- B Führerschein
- Schülertransportausweis oder Taxilenkerausweis (Gerne geben wir Ihnen alle Informationen zur Beantragung!)
- Sehr gute Deutschkenntnisse
- Hohes Maß an Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Eigeninitiative und Engagement
- Freundliche und aufgeschlossene Persönlichkeit, insbesondere im Umgang mit unseren KundInnen
- Ruhe und Souveränität unter Stress
- Gepflegtes Erscheinungsbild
- KundInnen- und serviceorientierte Einstellung
- Erste-Hilfe-Kurs
Unser Angebot:
- Start der entlohnten Arbeitszeit ab Wohnort
- Umfassende Schulungen, inklusive Fahrsicherheitstrainings
- Flexible Arbeitsmodelle – geringfügig, z.B. 35 Stunden oder Vollzeit
- Kollektivvertrag-Mindestgrundgehalt € 2.000,00 plus Diäten – Basis 45 Stunden Vollzeit
- Überbezahlung über KV-Mindestgrundgehalt wird geboten
Bei Interesse an einer langfristigen Zusammenarbeit freuen wir uns über einen Anruf unter der 0676/91 81 597 und Ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf per Email an info@schulbus-zwittnig.at
IMPRESSUM / DSGVO
Zwittnig Personenbeförderung GmbH.
Kadettengasse 22
8041 Graz
AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Zwittnig Personenbeförderung GmbH
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle von der Firma Zwittnig Personenbeförderung GmbH (nachfolgend kurz Zwittnig genannt), erbrachten Leistungen und bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Geschäftsabschlusses zwischen Zwittnig und ihren Kunden. Verträge kommen somit ausschließlich nach Maßgabe der gegenständlichen AGB zwischen dem Kunden und Zwittnig zustande. Dies schließt insbesondere alle Zusatz- und Folgeaufträge, sowie weitere Geschäfte ausdrücklich ein. Abweichende AGB des Kunden gelten nur, wenn Zwittnig dies ausdrücklich schriftlich bestätigt. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass Mitarbeiter von Zwittnig nicht berechtigt sind, die zwischen Zwittnig und dem Kunden bestehenden vertraglichen Verpflichtungen abzuändern oder für Zwittnig verbindliche Zusagen zu machen. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ist das jeweils für den Unternehmenssitz von Zwittnig örtlich und sachlich zuständige Gericht. Bei Vorliegen eines Verbrauchergeschäftes im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die gesetzlichen Bestimmungen, falls diese AGB keine andere Regelung vorsehen. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen. Sollten diese AGB oder andere mit dem Kunden getroffenen Vereinbarungen teilweise aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit des übrigen Vertrages bzw der übrigen Bedingungen.
§ 2 Auftragserteilung und Vertragsabschluss
Die Angebote von Zwittnig sind freibleibend. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche zur Durchführung des Auftrags relevante Faktoren, wie zB Abholungsort, Route, Anzahl der Personen, Gepäckstücke, ob bzw wie viele Rollstühle chauffiert werden sollen, etc, Zwittnig innerhalb eines zumutbaren Zeitraumes vorab mitzuteilen. Zwittnig ist nicht verpflichtet, diese Daten bzw Unterlagen auf ihre Richtigkeit zu prüfen. Nebenabreden, Abänderungen oder Ergänzungen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Zwittnig ist berechtigt, die Annahme der Bestellung abzulehnen. Ein Vertragsverhältnis wird jedenfalls begründet, wenn Zwittnig die beauftragten Leistungen tatsächlich erbringt.
§ 3 Preise
Für Aufträge gilt als Basis die jeweils von Seiten des BMWFJ veröffentlichten Tarife im Schülergelegenheitsverkehr, wobei für spezielle insbesondere behindertengerechte Fahrzeuge (zB für Rollstühle) ein entsprechender Aufschlag erfolgt. Zwittnig behält sich jedoch vor, die Abrechnung auf Basis des Zeitaufwandes zu verrechnen, wobei der Stundensatz von EUR 58,00 nach dem Verbraucherpreisindex 2020 der Statistik Austria, Basis Januar 2023 wertgesichert wird. Bei Dauerschuldverhältnissen ist Zwittnig berechtigt, unabhängig von der Inanspruchnahme der Beförderung, die gesamte vereinbarte Dauer zu verrechnen. Etwaige Nebenkosten, die im Rahmen des Auftrages anfallen, wie insbesondere Parkkosten, Mautgebühren u. ä. sowie alle vorgestreckten Auslagen, die im Rahmen der Dienstleistung vom Kunden oder von zu befördernden Personen in Auftrag gegeben werden, sind nicht im Preis enthalten und werden gesondert abgerechnet.
§ 4 Zahlungsbedingungen und Stornierungen
Wenn keine andere Vereinbarung getroffen wurde, sind Rechnungen bzw Transportleistungen sofort zur Zahlung fällig. Rechnungsbeträge sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, ohne Abzug zu zahlen. Barzahlungen sind nicht vorgesehen. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen von 10 % p.a. als vereinbart. Für den Fall, dass der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht (zur Gänze) nachkommt, oder wenn Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, ist Zwittnig berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen und Vorauszahlungen bzw Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ferner ist Zwittnig berechtigt, im Falle des Verzuges des Kunden von sämtlichen Verträgen zurückzutreten. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsbedingungen sind gewährte Rabatte hinfällig. Bei Rücktritt des Auftraggebers oder bei berechtigtem Vertragsrücktritt von Zwittnig, ist Zwittnig berechtigt, einen angemessenen Ersatz für getroffene Vorkehrungen und Planungen zu verlangen.
Maßgeblich für eine Stornierung ist der schriftliche Stornierungseingang. Stornierungen werden nur an Werktagen zwischen 8:00 und 18:00 akzeptiert. Wird die verabredete Leistung ohne schriftliche Stornierung nicht in Anspruch genommen, so hat der Auftraggeber den vereinbarten Preis ohne Abzüge zu zahlen. Die Stornogebühren belaufen sich bei Stornierung bis 7 Tage vor Bereitstellung auf 25%, bei 3 Tage vor Bereitstellung auf 50% und ab 24 Stunden vor Bereitstellung auf 100% der Auftragssumme. Dies jedoch vorbehaltlich weiterer Kosten bzw Aufwendungen auf Seiten von Zwittnig.
§ 5 Pflichten und Haftung
Den Kunden trifft die Verpflichtung, sich bei der Benutzung der Fahrzeuge von Zwittnig so zu verhalten, wie es der eigenen Sicherheit, der Sicherheit des Chauffeurs und anderer Personen und der Sicherheit bzw Ordnung des Betriebes gebietet. Den Anweisungen des Chauffeurs ist aus Gründen der Sicherheit stets Folge zu leisten. Soweit der Gast auf eine Ermahnung nicht reagiert, kann bei nicht vertragsgemäßem Umgang des Kunden mit dem Fahrzeug der Vertrag mit sofortiger Wirkung beendet werden. In diesem Fall bedarf die Beendigung der Beförderung keiner separaten Mitteilung. Zwittnig behält dennoch den vollen Vergütungsanspruch für die gesamte vereinbarte Dauer des Auftrages. Unberührt bleibt hiervon ein Anspruch auf Ersatz des Schadens durch den nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug. Beschädigungen, Verschmutzungen u.ä. der Fahrzeuge oder sonstige Schäden sind vom Verursacher oder dem Vertragspartner zu ersetzen. Falls Verursacher und Vertragspartner nicht identisch sind, haften beide als Gesamtschuldner. Die Haftung besteht auch dann, wenn den Auftraggeber kein Verschulden trifft. Bei mutwilligen Verunreinigungen werden Reinigungsgebühren gesondert erhoben.
Zwittnig behält es sich vor, Personen von der Beförderung auszuschließen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, sich nicht an die Anweisungen des Chauffeurs halten oder das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigen. Angaben über Wartezeiten oder Ankunftstermine sind unverbindlich. Zwittnig haftet nicht für allfällige Verspätungen. Insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz wegen verspäteter Abholung des Kunden oder dessen verspätete Ankunft am Zielort sind ausgeschlossen. Zwittnig haftet nur für Schäden, die durch grobes Verschulden oder Vorsatz entstanden sind. Zwittnig übernimmt keine Haftung für mitreisende Personen, die die oben genannten Pflichten missachten. Schadenersatzansprüche, insbesondere, die anstatt von Gewährleistungsansprüchen geltend gemacht werden, verjähren binnen sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. Bei Vorliegen eines Verbrauchergeschäftes im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt der Haftungsausschluss für leichte Fahrlässigkeit, ausgenommen für Personenschäden.
Sämtliche in Betracht kommende Ansprüche aufgrund nicht vertragsgemäß erbrachter Leistungen seitens Zwittnig sind schriftlich innerhalb von 3 Werktagen nach Beendigung des Auftrages, an Zwittnig zu melden. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (technische Pannen, witterungsbedingter Notstand, gesetzliche Auflagen, Streik, Aussperrung, Demonstrationen usw.) und aufgrund von Ereignissen, die Zwittnig die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat Zwittnig auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Zwittnig ist berechtigt, die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
§ 6 Datenschutzerklärung
6.1. Personenbezogene Daten
Zwittnig erhebt, verarbeitet und nutzet die personenbezogenen Daten ihrer Kunden nur mit deren Einwilligung und zu den vereinbarten Zwecken oder wenn eine sonstige rechtliche Grundlage im Einklang mit der DSGVO vorliegt; dies unter Einhaltung der datenschutz- und zivilrechtlichen Bestimmungen.
Es werden nur solche personenbezogenen Daten erhoben, die für die Durchführung und Abwicklung der Tätigkeit von Zwittnig erforderlich bzw. hilfreich sind oder die Zwittnig freiwillig zur Verfügung gestellt werden.
Personenbezogene Daten sind alle Daten, die Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse enthalten, beispielsweise Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Geburtsdatum, Alter, Geschlecht, Einkommen, Familienstand, Sozialversicherungsnummer, Videoaufzeichnungen, Fotos, Stimmaufnahmen von Personen sowie biometrische Daten wie etwa Fingerabdrücke. Auch sensible Daten, wie Gesundheitsdaten, finanzielle Daten oder Daten im Zusammenhang mit einem Strafverfahren können mitumfasst sein.
6.2. Auskunft und Löschung
Die Kunden von Zwittnig haben jederzeit das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Datenübertragung, Widerspruch, Einschränkung der Bearbeitung sowie Sperrung oder Löschung unrichtiger bzw unzulässig verarbeiteter Daten.
Insoweit sich Änderungen der persönlichen Daten ergeben, ersucht Zwittnig um entsprechende Mitteilung.
Kunden haben jederzeit das Recht, eine erteilte Einwilligung zur Nutzung ihrer personenbezogenen Daten zu widerrufen. Ihre Eingabe auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Widerspruch und/oder Datenübertragung, im letztgenannten Fall, sofern damit nicht ein unverhältnismäßiger Aufwand verursacht wird, kann an die in Punkt 10. dieser Erklärung angeführte Anschrift von Zwittnig gerichtet werden.
Wenn ein Kunde der Auffassung ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten durch Zwittnig gegen das geltende Datenschutzrecht verstößt oder seine datenschutzrechtlichen Ansprüche in einer anderen Weise verletzt worden sind, besteht die Möglichkeit, sich bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu beschweren. In Österreich zuständig ist hierfür die Datenschutzbehörde.
6.3. Datensicherheit
Der Schutz der personenbezogenen Daten der Kunden erfolgt durch entsprechende organisatorische und technische Vorkehrungen. Diese Vorkehrungen betreffen insbesondere den Schutz vor unerlaubtem, rechtswidrigem oder auch zufälligem Zugriff, Verarbeitung, Verlust, Verwendung und Manipulation.
Ungeachtet der Bemühungen der Einhaltung eines stets angemessen hohen Standes der Sorgfaltsanforderungen kann nicht ausgeschlossen werden, dass Informationen, die Zwittnig von Kunden, vor allem über das Internet bekannt geben, von anderen Personen eingesehen und genutzt werden.
Diesbezüglich ist zu beachten, dass Zwittnig keine wie immer geartete Haftung für die Offenlegung von Informationen aufgrund nicht von Zwittnig verursachten Fehler bei der Datenübertragung und/oder unautorisiertem Zugriff durch Dritte übernehmen kann (zB Hackangriff auf E-Mail-Accounts bzw Telefon, Abfangen von Faxen etc).
6.4. Verwendung der Daten
Zwittnig wird die ihr zur Verfügung gestellten Daten nicht für andere Zwecke als die durch den Beförderungsvertrag oder durch die Einwilligung des Kunden oder sonst durch eine Bestimmung im Einklang mit der DSGVO gedeckten Zwecken verarbeiten. Ausgenommen hiervon ist die Nutzung für statistische Zwecke, wobei die Daten hierfür – soweit erforderlich – anonymisiert werden.
Aufgrund der Größe von Zwittnig und der einheitlichen Struktur sind Kundendaten auch von den Mitarbeitern von Zwittnig einsehbar. Alle für Zwittnig tätigen Personen sind zur Verschwiegenheit und Geheimhaltung dieser Daten verpflichtet.
6.5. Übermittlung von Daten an Dritte
Zur Erfüllung des Auftrages ist es möglicherweise auch erforderlich, Daten an Dritte (zB Versicherungen, Dienstleister, derer sich Zwittnig bedient und denen Daten zur Verfügung stellen, etc) Gerichte oder Behörden, weiterzuleiten. Eine Weiterleitung der Daten erfolgt ausschließlich auf Grundlage der DSGVO, insbesondere zur Erfüllung des Kundenauftrags oder aufgrund vorheriger Einwilligung.
Manche der oben genannten Empfänger der personenbezogenen Daten der Kunden befinden sich außerhalb Österreichs oder verarbeiten dort personenbezogenen Daten der Kunden. Das Datenschutzniveau in anderen Ländern entspricht unter Umständen nicht dem Österreichs. Zwittnig übermittelt personenbezogenen Kundendaten jedoch nur in Länder, für welche die EU-Kommission entschieden hat, dass sie über ein angemessenes Datenschutzniveau verfügen oder es werden Maßnahmen gesetzt, um zu gewährleisten, dass alle Empfänger ein angemessenes Datenschutzniveau haben wozu Standardvertragsklauseln verwendet werden (2010/87/EC und/oder 2004/915/EC).
6.6. Bekanntgabe von Datenpannen
Zwittnig ist bemüht sicherzustellen, dass Datenpannen frühzeitig erkannt und gegebenenfalls unverzüglich den Kunden bzw der zuständigen Aufsichtsbehörde unter Einbezug der jeweiligen Datenkategorien, die betroffen sind, gemeldet werden.
6.7. Aufbewahrung der Daten
Zwittnig bewahrt Daten so lange auf als dies zur Erfüllung der vertraglichen bzw gesetzlichen Verpflichtungen und zur Abwehr allfälliger Haftungsansprüche erforderlich ist; dies kann einen Zeitraum bis zu 30 Jahre umfassen.
6.8. Cookies
Die Internetseite von Zwittnig kann „Cookies“ verwenden, um ihr Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu gestalten. Ein „Cookie“ ist eine kleine Textdatei, die über den Web-Server von Zwittnig an die Cookie-Datei des Browsers auf die Festplatte des Computers übermittelt wird. Damit wird es der Website von Zwittnig ermöglicht, Kunden als Nutzer wiederzuerkennen, wenn eine Verbindung zwischen dem Web-Server von Zwittnig und dem Browser des Kunden hergestellt wird. Cookies helfen Zwittnig dabei, die Nutzungshäufigkeit und die Anzahl der Nutzer ihrer Internetseiten zu ermitteln. Der Inhalt der von Zwittnig verwendeten Cookies beschränkt sich auf eine Identifikationsnummer, die keine Personenbeziehbarkeit mehr auf den Nutzer zulässt. Der Hauptzweck eines Cookies ist die Erkennung der Besucher der Website.
Zwei Arten von Cookies werden auf dieser Website verwendet:
- Session Cookies: Das sind temporäre Cookies, die bis zum Verlassen unserer Website in der Cookie-Datei Ihres Browsers verweilen und nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht werden.
- Dauerhafte Cookies: Für eine bessere Benutzerfreundlichkeit bleiben Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert und erlauben es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.
Die Kunden von Zwittnig können ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.
6.9. Server-Log-Files
Zur Optimierung der Website von Zwittnig in Bezug auf die System-Performance, Benutzerfreundlichkeit und Bereitstellung von nützlichen Informationen über die angebotenen Dienstleistungen erhebt und speichert der Provider der Website automatisch Informationen in so genannten Server-Log Files, die der Browser automatisch an Zwittnig übermittelt. Davon umfasst sind Internet-Protokoll Adresse (IP-Adresse), Browser und Spracheinstellung, Betriebssystem, Referrer URL, der Internet Service Provider und Datum/Uhrzeit.
Eine Zusammenführung dieser Daten mit personenbezogenen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Zwittnig behält sich vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.
6.10. Kontaktdaten
Der Schutz der Kundendaten ist Zwittnig besonders wichtig. Zwittnig ist für ihre Kunden unter den unten angeführten Kontaktdaten jederzeit für Fragen oder zB Widerrufe erreichbar:
Zwittnig Personenbeförderung GmbH
Kadettengasse 22, 8041 Graz